Höferecht – das landwirtschaftliche Erbrecht

Im landwirtschaftlichen Erbrecht sind zahlreiche Sonderregelungen zu beachten. Hintergrund ist das Ziel des Gesetzgebers, landwirtschaftliche Betriebe als wirtschaftsfähige Einheiten zu erhalten.

So gilt in Nordrhein-Westfalen beim Vorliegen der Voraussetzungen die nordwestdeutsche Höfeordnung, die Regelungen zur geschlossenen Vererbung des Hofes an nur einen Erben und zur Abfindung weichender Erben und sonstiger Abfindungsberechtigter enthält.

Im jedem Einzelfall ist zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen. Entscheidende Bedeutung hat auch die Bewertung des landwirtschaftlichen Betriebes. Hierzu sind in den verschiedenen Spezialgesetzen der Bundesländer und im BGB unterschiedliche Maßstäbe festgelegt.

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für Höferecht:

Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld
Fachanwältin für Erbrecht und Agrarrecht

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