Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind und umfasst beispielsweise
- Eheverträge
- Scheidung
- Scheidungsfolgen wie Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich
- Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Volljährigenunterhalt
- Elternunterhalt (Unterhaltsverpflichtung für pflegebedürftige Eltern)
Zur Rechtssicherheit trägt eine frühzeitige Beratung bei. Sobald feststeht, dass sich eine Trennung nicht mehr vermeiden lässt, empfiehlt es sich anwaltlichen Rat einzuholen.
Ihr Ansprechpartner
für Familienrecht:
Rechtsanwalt Roland Sommerfeld
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Tel.: 0 2242 / 90 10 690 | Kontakt via E-Mail »