Erbrecht
Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen (d.h. sein Vermögen einschließlich aller Schulden) geschieht.
Hat der Erblasser nichts geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sind weder ein überlebender Ehegatte, Kinder oder andere Verwandte vorhanden, erbt der Staat. Werden mehrere Personen Erben, so bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeinschaftliches Vermögen. Für vorhandene Schulden haften die Erben ebenfalls gemeinschaftlich.
Will man vermeiden, dass es nach dem Erbfall zu Streitigkeiten zwischen den Angehörigen kommt, sollte durch Testament oder Erbvertrag der Nachlass eindeutig geregelt werden. Dabei empfiehlt es sich, nicht mehrere Personen zu Erben zu berufen, sondern einzelne Vermächtnisse auszusetzen.
Neben der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen bietet wir Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung u. a. zu folgenden erbrechtlichen Fragen:
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Ausschlagung der Erbschaft
Erbschein
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Hinterlegung von Testamenten
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
Schenkungen zu Lebzeiten
Testamentvollstreckung
Vorweggenommene Erbfolge
Erbrechtliche Fragen mit landwirtschaftlichem Bezug
Ihr Ansprechpartner
für Erbrecht:
Rechtsanwalt Roland Sommerfeld
Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht
Tel.: 0 2242 / 90 10 690 | Kontakt via E-Mail »
Ihre Ansprechpartnerin
für Erbrecht:
Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld
Fachanwältin für Erbrecht und Agrarrecht
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