Agrar- / Landwirtschaftsrecht

Das Agrarrecht umfasst eine Vielzahl von speziellen rechtlichen Regelungen für die Landwirtschaft. Es bildet einen Querschnitt aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Spezielle agrarrechtliche Regelungen finden sich auf allen Ebenen der Gesetzgebung, von europarechtlichen Normen über Bundesrecht bis zu unterschiedlichen Vorschriften der Bundesländer. Generell gilt es, die speziellen Gegebenheiten der Landwirtschaft und des landwirtschaftlichen Betriebes bei der rechtlichen Beratung und Vertretung immer im Auge zu behalten. Dies spielt auch bei der Gestaltung von Verträgen eine große Rolle.

Agrarspezifische Fragen ergeben sich in zahlreichen Rechtsgebieten. Unser Tätigkeitsschwerpunkt
im Agrarrecht ist inzwischen das Erb- und Höferecht.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie gerne auch in weiteren Bereichen des Agrarrechts, z.B. Pachtangelegenheiten. Sprechen Sie uns an, um zu klären, ob wir Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem
helfen können.

Ihre Ansprechpartnerin
für Agrar- und Landwirtschaftsrecht:

Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld
Fachanwältin für Erbrecht und Agrarrecht

Tel.: 0 2242 / 90 10 690 | Kontakt via E-Mail »